Aktualisierte Infektionsschutzverordnung (vom 24.01.2021)
Am 20. Januar 2021 hat der Berliner Senat eine Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Sie löst die bisher geltende Verordnung ab und ist seit Sonntag, den 24. Januar 2021, in Kraft.
Die geänderte Infektionsschutzverordnung kann hier eingesehen werden.
Die bisherigen Regelungen für den Amateursport und die ehrenamtlichen Tätigkeiten haben sich gegenüber der vorherigen Verordnung nicht geändert.
Demnach wird der Spielbetrieb im Berliner Amateurfussball weiterhin ruhen.
Die Ausnahmegenehmigung für die Sportausübung für Kinder bis zwölf Jahre (§ 18 Absatz 1 Nummer 3) unter freiem Himmel ist weiterhin nicht enthalten. Für alle Kinder gilt der Grundsatz, dass Sport nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen (vgl. § 18 Absatz 1) ausgeübt werden darf.
Für Fussballvereine sind daher die folgenden Punkte relevant:
– Sport ist nur individuell mit maximal einer weiteren Person kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes möglich. Dies gilt nun auch für Kinder bis zwölf Jahre. (vgl. § 18 Absatz 1)
Der Wettkampfspielbetrieb im BFV ruht somit weiterhin.
– Der BFV setzt weiterhin alle Spiele automatisch über das DFBnet ab. Über die Wiedereinsetzung des Spielbetriebes informiert der BFV, sobald die Politik die Zeichen sendet, dass der Spielbetrieb wieder möglich ist.
– Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden. Hierzu zählen auch Umkleidegebäude. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit. (vgl. § 4 Absatz 2 Nummer 3)
– Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist weiterhin möglich. (vgl. § 2 Absatz 3)
– In Berlin wurde die Anzahl der Personen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten von maximal 50 auf maximal 20 Personen gesenkt. (vgl. §9 Absatz 2)
Der BFV appelliert an den Grundsatz der Infektionsschutzverordnung: Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Daher sollte jeder Verein aus Sicht des BFV die Notwendigkeit von persönlichen Kontakten individuell prüfen.