SG Stern Kaulsdorf

Hygienekonzept (Stand: April 2022)

Grundsätze und allgemeine Hygieneregeln

Für den Trainings- und Spielbetrieb auf dem Sportplatz gelten ab 01.04.2022 die Empfehlungen der BaSchMV vom 01.04.2022.  Demnach ist der Sport im Freien grundsätzlich wieder ohne Einschränkungen möglich.
Nachfolgend aufgeführt sind Empfehlungen:

  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m in allen Bereichen außerhalb des Spielfeldes
  • Tragen eines Mund-Nasenschutzes im (Funktions-) Gebäude (Duschen sind davon ausgenommen)
  • gründliches Hände waschen und desinfizieren dieser 
  • Vermeidung körperlicher Begrüßungsrituale
  • kein Spucken auf das Spielfeld
  • ENTFÄLLT – Trainings- und Spielbetrieb draußen fällt unter die 3G-Regelung
  • ENTFÄLLT – Gebäude auf dem Sportgelände dürfen unter Einhaltung von 3G und das Tragen einer Maske genutzt werden
  • ENTFÄLLT: Für Schüler gilt: Zugang zum Außengelände und zu den Gebäuden mit Vorlage des Schülerausweises (dieser gilt als Testnachweis) möglich
    • HINWEIS: in den Schulferien ist ein tagesaktueller Schnelltest notwendig 
  • ENTFÄLLT: Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr gilt: Zugang zum Außengelände und zu den Gebäuden möglich

Verhalten bei Verdachtsfällen, positiven Befunden zu COVID-19

  • bei Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot, und/ oder bei sämtlichen Erkältungssymptomen bei sich selbst oder aber auch unmittelbaren privaten Umfeld darf die Sportanlage nicht betreten werden
  • bei einem positiven Befund
    • werden Kontaktpersonen identifiziert und deren Kontaktdaten für das Gesundheitsamt  vorgehalten  
    • ENTFÄLLT – werden Training- und Spielbetrieb der betroffenen Mannschaft wird für 10 Tage sofort ausgesetzt 
    • werden wenn notwendig werden betroffene Gastmannschaften informiert
    • wird der Spieler unter 5-tägiger Quarantäne gestellt
    • sollten enge Mitspieler sich vor dem nächsten Spiel/Training testen 

Organisatorisches

  • Die Regelungen unterliegen den Verfügungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf
  • Ansprechpartner  zum Hygienekonzept: Helge Bärwolf (2. Vorsitzender des Vereins)
  • getrennte Eingänge und Ausgänge sind vorhanden
  • ENTFÄLLT – Anwesenheitslisten werden geführt für eigene Mannschaften, für Gastmannschaften und für Besucher
  • bei Nichteinhaltung der Hygieneregeln wird der Zutritt zur Sportstätte verwehrt

Trainingsbetrieb

  • ENTFÄLLT – Spieler erscheinen bereits umgezogen zum Training
  • Toilettennutzung über die Außentoilette und Tragen eine Maske
  • ENTFÄLLT – Kabinennutzung erfolgt nur unter Einhaltung von 3G und Maske
    • anschließend werden die Räume gesäubert, gelüftet und desinfiziert
  • ENTFÄLLT – Training außen
    • unter Einhaltung der 3G-Regel
  • ENTFÄLLT – Training innen (Sporthalle) – derzeit Training nur draußen
    • unter Einhaltung der 3G Regel sowie das Tragen einer Maske (außer zur Sportausübung)
    • Nutzungsgruppen von höchstens 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren in einer festen Gruppe zuzüglich genau einer betreuenden Person

Spielbetrieb

  • Zuweisung der Kabinen spätestens bis 30 Minuten vor dem Spiel 
  • ENTFÄLLT – für Besucher gilt 3G plus Maske
  • ENTFÄLLT – die gekennzeichneten Ein- und Ausgänge sind zu nutzen 
  • ENTFÄLLT – die Kontaktdaten aller Spieler, Trainer und Besucher sind zu erfassen (bitte QR Code am Eingang scannen)
  • ENTFÄLLT – innerhalb der Kabinen besteht 3G und Maskenpflicht
  • auf der gesamten Sportanlage gilt ein Mindestabstand von 1,5 m 
  • Aufwärmung, Mannschaftsbesprechungen, Halbzeitpausen erfolgen auf den Nebenflächen des Platzes 
  • Toilettennutzung über die Außentoilette und Tragen eine Maske
  • Verlassen der Kabinen spätestens bis 30 Minuten nach dem Spiel 

Das vollständige Dokument kann unter Verein/Dokumente oder hier direkt angesehen werden.