Hygienekonzept (Stand: April 2022)
Grundsätze und allgemeine Hygieneregeln
Für den Trainings- und Spielbetrieb auf dem Sportplatz gelten ab 01.04.2022 die Empfehlungen der BaSchMV vom 01.04.2022. Demnach ist der Sport im Freien grundsätzlich wieder ohne Einschränkungen möglich.
Nachfolgend aufgeführt sind Empfehlungen:
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m in allen Bereichen außerhalb des Spielfeldes
- Tragen eines Mund-Nasenschutzes im (Funktions-) Gebäude (Duschen sind davon ausgenommen)
- gründliches Hände waschen und desinfizieren dieser
- Vermeidung körperlicher Begrüßungsrituale
- kein Spucken auf das Spielfeld
- ENTFÄLLT – Trainings- und Spielbetrieb draußen fällt unter die 3G-Regelung
- ENTFÄLLT – Gebäude auf dem Sportgelände dürfen unter Einhaltung von 3G und das Tragen einer Maske genutzt werden
- ENTFÄLLT: Für Schüler gilt: Zugang zum Außengelände und zu den Gebäuden mit Vorlage des Schülerausweises (dieser gilt als Testnachweis) möglich
- HINWEIS: in den Schulferien ist ein tagesaktueller Schnelltest notwendig
- ENTFÄLLT: Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr gilt: Zugang zum Außengelände und zu den Gebäuden möglich
Verhalten bei Verdachtsfällen, positiven Befunden zu COVID-19
- bei Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot, und/ oder bei sämtlichen Erkältungssymptomen bei sich selbst oder aber auch unmittelbaren privaten Umfeld darf die Sportanlage nicht betreten werden
- bei einem positiven Befund
- werden Kontaktpersonen identifiziert und deren Kontaktdaten für das Gesundheitsamt vorgehalten
- ENTFÄLLT – werden Training- und Spielbetrieb der betroffenen Mannschaft wird für 10 Tage sofort ausgesetzt
- werden wenn notwendig werden betroffene Gastmannschaften informiert
- wird der Spieler unter 5-tägiger Quarantäne gestellt
- sollten enge Mitspieler sich vor dem nächsten Spiel/Training testen
Organisatorisches
- Die Regelungen unterliegen den Verfügungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf
- Ansprechpartner zum Hygienekonzept: Helge Bärwolf (2. Vorsitzender des Vereins)
- getrennte Eingänge und Ausgänge sind vorhanden
- ENTFÄLLT – Anwesenheitslisten werden geführt für eigene Mannschaften, für Gastmannschaften und für Besucher
- bei Nichteinhaltung der Hygieneregeln wird der Zutritt zur Sportstätte verwehrt
Trainingsbetrieb
- ENTFÄLLT – Spieler erscheinen bereits umgezogen zum Training
- Toilettennutzung über die Außentoilette und Tragen eine Maske
- ENTFÄLLT – Kabinennutzung erfolgt nur unter Einhaltung von 3G und Maske
- anschließend werden die Räume gesäubert, gelüftet und desinfiziert
- ENTFÄLLT – Training außen
- unter Einhaltung der 3G-Regel
- ENTFÄLLT – Training innen (Sporthalle) – derzeit Training nur draußen
- unter Einhaltung der 3G Regel sowie das Tragen einer Maske (außer zur Sportausübung)
- Nutzungsgruppen von höchstens 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren in einer festen Gruppe zuzüglich genau einer betreuenden Person
Spielbetrieb
- Zuweisung der Kabinen spätestens bis 30 Minuten vor dem Spiel
- ENTFÄLLT – für Besucher gilt 3G plus Maske
- ENTFÄLLT – die gekennzeichneten Ein- und Ausgänge sind zu nutzen
- ENTFÄLLT – die Kontaktdaten aller Spieler, Trainer und Besucher sind zu erfassen (bitte QR Code am Eingang scannen)
- ENTFÄLLT – innerhalb der Kabinen besteht 3G und Maskenpflicht
- auf der gesamten Sportanlage gilt ein Mindestabstand von 1,5 m
- Aufwärmung, Mannschaftsbesprechungen, Halbzeitpausen erfolgen auf den Nebenflächen des Platzes
- Toilettennutzung über die Außentoilette und Tragen eine Maske
- Verlassen der Kabinen spätestens bis 30 Minuten nach dem Spiel
Das vollständige Dokument kann unter Verein/Dokumente oder hier direkt angesehen werden.